Die Einhaltung des Hygieneplans soll dazu dienen, das Risiko von Übertragungen von Infektionskrankheiten sowohl vom Tier auf den Menschen als auch umgekehrt zu minimieren.
1. Ansprechpartner:
SIMONE KÖPPEL
2. Rechtsgrundlage:
§ 36 Infektionsschutzgesetz
3. Dokumentation zu den Tieren:
- Impfzeugnis zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes
- Entwurmungsprotokoll
- Ektoparasitenprophylaxe
4. Reinigung und Desinfektion:
Stallungen, Ausläufe, Liegeflächen der Tiere werden gesäubert/gereinigt (min. 2x täglich). Geeignetes Oberflächenmaterial wird regelmäßig desinfiziert. Futternäpfe und Trinkwasserbehältnisse werden täglich gesäubert und frisch befüllt.
5. Besondere Vorkehrungen für die eingesetzten Tiere :
Da die Tiere mitunter in engen körperlichen Kontakt mit den Klienten kommen und damit verbunden immer ein gewisses Risiko für Zoonosen ( Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können) besteht, verpflichte ich mich zur Einhaltung eines Prophylaxeplans. In diesem Plan werden die medikamentösen Prophylaxemaßnahmen dokumentiert. Eine Sichtung des Plans ist jederzeit möglich.
Dazu gehören u.a.: