Tierschutzgesetz § 11:
Das gewerbsmäßige Halten von Tieren zu Tiergestützten Interventionen bedarf der behördlichen Erlaubnis. Der Verantwortliche – in der Regel der Tierhalter – muss daher vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag beim zuständigen Veterinäramt stellen. Für die Erteilung der Erlaubnis ist es zwingend erforderlich, den Nachweis der Sachkunde zu erbringen.
Der KuddelmuddelHof in Pirk unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes der Stadt Hof.
Mit Bescheid vom 17.12.2024 wurde Simone Köppel für den landwirtschaftlichen Betrieb KuddelmuddelHof in Pirk 3, 980232 Hof, die tierschutzrechtliche Erlaubnis erteilt, am KuddelmuddelHof Tiere für den Einsatz in der Tiergestützten Intervention gewerblich zu halten und zu diesem Zweck einzusetzen.
Die Erlaubnis gilt antragsmäßig für folgende Tierarten:
Fachbereich Veterinäramt, Verbraucherschutz
Bürgerstraße 18
95028 Hof
09281 815 1193